Erben und vererben

Die Regelung des Nachlasses

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen unzureichend sein oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Das Testament

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar gebührenpflichtig, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament als vorteilhaft erweisen.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bestatter keine Beratungsdienstleistungen zu diesen Themen anbieten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen für die juristische Beratung.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie allgemeine Informationen und Vorlagen. www.bmjv.de

Das digitale Erbe

Um Zusatzbelastungen im Trauerfall zu vermeiden, sollte auch der digitale Nachlass des Verstorbenen rechtzeitig geregelt werden. E-Mail-Konten, Social Media, Abonnements, Käufe und weitere Mitgliedschaften müssen rechtzeitig gekündigt werden. Das ist für die Hinterbliebenen oft problematisch, da sie die Zugänge und Passwörter nicht kennen.

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